Die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Variante 1:
Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.
Variante 2:
Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename nicht aus mehreren Namen besteht. Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden.
Doppelname:
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.